AKTUELLES


 

Ampere informiert Verbandsmitglieder: Wichtige Frist bis 31. März für reduzierte StromNEV-Umlage

 

In der aktuellen Entwicklungsphase des Energiemarktes steht insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch eine bedeutende Chance zur Kostenoptimierung im Vordergrund. Bis zum Stichtag des 31. März haben Betriebe, die an einer ihrer Verbrauchsstellen im Jahr 2023 über eine Gigawattstunde Strom selbst verbraucht haben, die Möglichkeit, sich signifikante finanzielle Vorteile zu sichern. Durch eine Meldung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber können diese Unternehmen eine reduzierte Umlage gemäß § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Anspruch nehmen.

 

Die Differenzierung zwischen selbstverbrauchtem und an Dritte weitergeleitetem Strom ist ein wesentlicher Bestandteil des Meldeverfahrens. In der Regel wird dieser Unterschied mittels geeichter Zähler erfasst. Eine exakte Abgrenzung ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung die Möglichkeit einer Umlagereduzierung seitens des Netzbetreibers verwehrt werden kann.

 

Die sogenannte „Letztverbrauchergruppe B“, Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als einem GWh an selbstverbrauchter Energie, profitiert von einem reduzierten Umlagesatz. Während die Basisgruppe A einen Satz von 0,417 ct/kWh entrichtet, ermöglicht eine rechtzeitige Meldung an den Verteilnetzbetreiber für die Gruppe B einen reduzierten Satz von 0,05 ct/kWh. Bei einigen Netzbetreibern kann die Meldung in deren Online-Portal vornehmen oder müssen ein vorgefertigtes Formular ausfüllen – eine gesetzliche Formvorgabe gibt es hier nicht.

 

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die zusätzlich eine Stromkostenbelastung von mindestens vier Prozent des Umsatzes nachweisen können, eröffnet sich die Einstufung in die Letztverbrauchergruppe C. Diese Gruppe ist berechtigt, für den Verbrauch über ein GWh einen noch günstigeren Umlagesatz von 0,025 ct/kWh in Anspruch zu nehmen, wofür jedoch eine gesonderte, schriftliche Meldung mit Wirtschaftsprüfertestat erforderlich ist.

 

 

Exklusiv für Verbandsmitglieder:

Die Möglichkeiten zur Reduzierung der StromNEV-Umlage bieten somit eine nicht zu unterschätzende Chance für energieintensive Unternehmen, ihre Betriebskosten effektiv zu senken. Darüber hinaus können alle Verbandsmitglieder ihre Energierechnung von unabhängigen Experten prüfen lassen, um weitere Einsparpotentiale auszuloten. Melden Sie sich dazu mit dem Stichwort „Verbands-Vorteil“ an die Mitgliedsberater der Ampere AG: Tel.: 030 / 28 39 33 800 oder E-Mail: energie@ampere.de

 

Fragen Sie im Gespräch auch nach der Vor-Ort-Beratung, die Ampere deutschlandweit in nahezu allen Regionen anbieten kann.

 

 


Download
IMU Unternehmerbrief November 2023
IMU-Unternehmerbrief_2023-Nov.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB


Benötigen Sie noch eine Kreditkarte für den Urlaub?  Nutzen Sie als IMU-Mitglied eine kostenlose IMU MasterCard Gold.

Im Urlaub zählt eine Kreditkarte als flexibles Zahlungsmittel für In- und Ausland. Profitieren Sie vom umfangreichen Leistungsspektrum der IMU-Verbandskreditkarte.  

Download
Kurzinformation-IMU-Verbandskreditkarte.
Adobe Acrobat Dokument 78.8 KB

Hier finden Sie weiterführende Informationen.


Profitieren Sie von zusätzlichen Einsparungen exklusiv für Mitglieder mit kostenlosem Versand.

Besondere Black Friday Angebote im Zeitraum: 6. November - 03. Dezember 2023

 

Hier finden Sie weitere Infos zum Erhalt eines Mitglieder-Vorteilcodes.

 

Sichern Sie sich Ihre Extra-Rabattierung mittels eines Gutscheinrabatts beim Procedere Ihres Bestellvorgangs.


DER PREIS DES DEUTSCHEN MITTELSTAND 2023  AN DR. CARSTEN LINNEMANN

Der langjährige Mittelstandspolitiker der CDU und neue CDU Generalsekretär Dr. CARSTEN LINNEMANN, MdB wurde am 28. September in Berlin im Würth Haus am Wannsee mit dem PREIS DES DEUTSCHEN MITTELSTANDS 2023 ausgezeichnet. Carsten Linnemann ist damit der 29. Träger dieses Preises, eines der ältesten und renommiertesten Preise des deutschen Mittelstandes an Persönlichkeiten des politischen Lebens

 

 

02.10.2023

 

weiterlesen: 



Die Energiekrise der letzten 1,5 Jahren hat den Unternehmen viel abverlangt und auch Energieversorgungsunternehmen vor große Herausforderung gestellt. Für manch einen Anbieter waren die Herausforderungen zu groß – nicht so für die Ampere AG. Als Kooperationspartner Ihres Verbandes hat die Ampere AG mit kluger Strategie und viel Engagement ihre Kunden durch die Krise geführt.

 

 

Mittlerweile hat sich die Situation an den Energiemärkten zum Glück wieder deutlich entspannt. Zum einen sind die Preise bei Strom als auch bei Gas drastisch gefallen. Zum anderen gibt es wieder Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln, bevor die Preise wieder ansteigen.

 

 

 

Mit 25-jähriger Expertise in den Vertrags- und Preisverhandlungen sowie mit dem von Ampere vertretenen Abnahmevolumen bei Bündelausschreibungen werden deutliche Preisvorteile für weit über 50.000 Kunden erzielt.

 

Lassen Sie sich gerne zeitnah von Ampere beraten! 

 

                                   weiterlesen...


Download
IMU Unternehmerbrief Juli 2023
IMU_2023-Juli_www.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1'020.9 KB


Vorstellung unseres neuen Verbands-Vorteilspartner, die AMPERE AG, Berlin


Gemeinsam wird Energie günstiger in dem Energie-Pool für den Mittelstand

Da sich der Energiebezug über die letzten Jahre in Deutschland zu einem enormen Fixkostenanteil entwickelt hat, setzt sich der Energie-Pool für den Mittelstand das Ziel die Strom- und Gaskosten für alle teilnehmenden Betriebe zu senken und das Management von dieser Aufgabe zu entlasten. Ampere als ausführender Partner des Energie-Pools übernimmt dabei vollständig das Energiebezugsmanagement – von der Ausschreibung, über die Verhandlung der Energiepreise bis hin zur Prüfung und Freigabe der Energierechnung und ist mit mehr als 50.000 Kunden aus Handwerk, Gewerbe und Industrie der führende Energiedienstleister für Gewerbekunden in Deutschland.

Wenn auch Sie regelmäßig von den Preisentwicklungen auf dem Strom- und Gasmarkt profitieren möchten, ohne selbst Zeit, Personal und Kapazitäten zu investieren, melden Sie sich gerne bei den Energie-Pool-Mitgliedsberatern und verpassen Sie nicht den kostenfreien und unverbindlichen Energiekosten-Check.

 

Wie funktioniert der Energie-Pool für den Mittelstand?:   ...Hier findenSie weiterführende Informationen:


Download
IMU Unternehmerbrief November 2022
IMU_2022-Nov_www.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.6 MB


Deutscher Elite-Mittelstandspreis 2022 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann

 

München/Stuttgart, 21. Oktober 2022:

Der baden-württembergische Ministerpräsident WINFRIED KRETSCHMANN wird am 27. Oktober in Berlin

mit dem Deutschen Elite-Mittelstandspreis 2022 der Stiftung Wir Eigentümerunternehmer und der

Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe ausgezeichnet. Ministerpräsident Kretschmann ist damit

der 28. Träger dieses Preises, eines der ältesten und renommiertesten Preise des deutschen Mittelstandes

an Persönlichkeiten des politischen Lebens in der Bundesrepublik.

 

 

weiter lesen:



Download
IMU Unternehmerbrief Juli 2022
IMU_2022-Juli_www.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.2 MB


von Jürgen Chrobog,

deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors, Beraterstab Consileon Business Consultancy, Karlsruhe.

 

DER BEITRITT DER UKRAINE IN DIE EU: WARNUNG VOR ÜBEREILTEN BEITRITTSVERFAHREN - DIE FEHLER DER VERGANGENHEIT MÜSSEN VERMIEDEN WERDEN

 

Ein Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union zeichnet sich ab. Putin hat persönlich dazu seinen Beitrag geleistet. Es kommt für die Zukunft der Gemeinschaft sehr darauf an, wie die Bedingungen sein werden, unter denen sich dieser Beitritt vollzieht. Der Druck aus Kiew ist seit Jahren hoch. 

 

weiter lesen:



von Jürgen Chrobog,

deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors, Beraterstab Consileon Business Consultancy, Karlsruhe.

 

UKRAINE: DER KAMPF UMS ÜBELEBEN

 

Im Krieg in der Ukraine gibt es zurzeit ein Patt. Keine Seite macht größere militärische Fortschritte. Die blutigen Kämpfe ziehen sich in die Länge.  Das bedeutet weiterhin unzählige Tote und die Zerstörung dessen, was in der Ukraine noch nicht vernichtet wurde. Rückschläge auf dem Boden kompensieren die Russen durch schwere Angriffe aus der Luft.

 

weiter lesen:



Download
IMU Unternehmerbrief November 2021
IMU_2021-Nov_www.pdf
Adobe Acrobat Dokument 977.0 KB


von Jürgen Chrobog,

deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors, Beraterstab Consileon Business Consultancy, Karlsruhe.

EIN NEUES "GERMAN PROBLEM"?

A new German problem? Eine Erwiderung von Jürgen Chrobog, deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors und Berater des Präsidium unseres Verbandes auf eine angebliche Verschlechterung des bilateralen Verhältnisses zwischen USA und Deutschland.

 

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schrieb der Journalist Majid Sattar in einem Artikel mit der Überschrift  Ein neues „German problem“?  darüber, dass sich in der Biden-Regierung Enttäuschung über Berlin breit mache. Diplomaten in Washington verweisen angeblich darauf, dass es zwischen Washington und Berlin nicht gut laufe – zum einen wegen der Gas-Pipeline Nordstream 2 durch die Ostsee, aber auch in zentralen strategischen Fragen westlicher Außenpolitik stelle sich Berlin quer: sowohl in der Russland- als auch in der China-Politik.

 

weiter lesen:



von Jürgen Chrobog,

deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors, Beraterstab Consileon Business Consultancy, Karlsruhe.

Was bedeutet der Sieg von Biden für Deutschland?

von Jürgen Chrobog, deutscher Botschafter in den USA und Staatssekretär des Auswärtigen a.D., Präsident des Europäischen Senates-Politik der Wir Eigentümerunternehmer, Partner Berlin Global Advisors und Berater des Präsidiums unseres Verbandes.

Erst die gute Nachricht: Der Wahlsieg von Biden wird für die internationale Politik

und Wirtschaft zu einer gewissen Beruhigung führen – außer Trump läuft Amok

und geht, unterstützt durch seinen Anwalt Rudi Giuliani, durch alle Instanzen. Da er

aber erste Prozesse bereits mangels ausreichender Beweisführung verloren hat und

sein Unterstützerkreis immer kleiner wird, und da auch die Republikanischen

Gouverneure sich die Behauptung verbeten haben, in ihren Staaten hätte es

Fälschungen gegeben, sind seine Chancen nicht groß. Selbst sein Lieblingssender

geht in Deckung.

 

Dennoch solle niemand glauben, unter Biden seien alle Probleme gelöst. Zwei

Gründe sprechen dagegen. Die amerikanische Gesellschaft ist tief gespalten – in fast

zwei gleiche Hälften. Der von Trump kreierte Hass wird so bald nicht vergehen.

Dennoch, wer Biden kennt, weiß, dass er sich um die Überwindung der Spaltung

bemühen wird. Wenn nicht wenigstens ein paar Republikaner kompromissbereit sein

werden, wird es ihm der Senat sehr schwer machen. Dass es zumindest bis zu den

anstehenden Nachwahlen einen gespaltenen Senat gibt, bedeutet für die Wirtschaft

eine Beruhigung. Biden und seine eher linksstehende Vizepräsidentin Harris können

nicht einfach durchregieren und für die Wirtschaft und Finanzwelt Fakten schaffen,

die man dort als störend empfinden würde. Andererseits kann er dadurch auch nicht

liefern, was viele seiner Wähler von ihm fordern. Er befindet sich in einer schwierigen

Lage.

 

weiter lesen:



COVID -

Differenziertes Vorgehen bei Beschränkungen notwendig

 

Unser Interessenverband lehnt schärferen Lockdown ab

 

Wenn wir die Situation und die Vorgehensweisen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern betrachten, zum Beispiel USA, Frankreich, Belgien, Tschechien etc., so erkennen wir an, dass die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt wirksam waren, um die Ausbreitung und die Folgen des Virus bei uns unter Kontrolle zu halten. Kreative und verantwortungsvolle Unternehmerinnen und Unternehmer und Bürger haben einen sehr anerkennenswerten Beitrag dazu geleistet. 

 

IMU und seine Partnerverbände haben die Bundesregierung und die Länder im Vorfeld der neuen Maßnahmen zum November aufgefordert, zurückhaltend und differenziert mit den Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen, insbesondere mit Lockdown-Maßnahmen, und auch Leitlinien des Grundgesetzes zu beachten. 

 

Angesichts der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder haben wir eine Differenzierung bei den Maßnahmen eingefordert. In Deutschland ist es verpönt, wirtschaftliche Argumente ins Feld zu führen, wenn es um „Menschenleben“ geht. Aber dies kann kein Gegensatz sein. Bei einem weitgehenden Lockdown steht die Existenz vieler Mittelstandsbetriebe auf dem Spiel und damit die Existenzen der Unternehmer- und Mitarbeiter-Familien. 

 

weiter lesen: 



BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

UND KURZARBEIT

 ... damit Sie auch in schweren Zeiten informiert sind!

 

Durch die gegenwärtige Situation der Corona- Pandemie stehen viele Firmen in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Dadurch ergeben sich unter anderem auch Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und dem Thema Kurzarbeit. 

 

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst: 

 

Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist ein vorübergehender Ausnahmezustand mit reduzierter Arbeitszeit. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Dadurch entsteht Verdienstausfall, der unter bestimmten Voraussetzungen durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen wird. 

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 % des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. In einigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber bei Kurzarbeit einen Zuschuss zahlen muss. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gibt es jedoch nicht.

 

weiter lesen: 



Deutsche Wirtschaft im Neustart

Mit dem Corona-shut down von großen Teilen der deutschen und internationalen Wirtschaft ist unsere Wirtschaft in den Monaten April, Mai und Juni in beispiellosem Ausmaß abgestürzt. Verglichen wurden die Zahlen mit der Weltwirtschaftskrise 1929.

Die guten Nachrichten lauten aber jetzt: im Vergleich mit anderen Ländern und den Horrorprognosen über die Zahl der Erkrankten und die Schwere der Verläufe sind wir in Deutschland gut davon gekommen. Ein Grund zu Dankbarkeit. Und die Wirtschaft beginnt sich zu erholen, eine Erholung, die die Börsen nach dramatischen Abstürzen schon vorweggenommen haben. „Die Corona-Pandemie wird voraussichtlich den stärksten Einbruch der deutschen Wirtschaft seit Bestehen der Bundesrepublik verursachen. Wir erwarten, dass jedoch ab dem Sommer eine Erholung einsetzt“, erklärte Prof. Lars Feld, der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, des Sachverständigenrates der Bundesregierung.

 

Entwicklung 2020 und Prognose 2021

Der Sachverständigenrat erwartet, dass die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2020 in Folge der Corona-Pandemie um 6,5% und im Euro-Raum um 8,5% schrumpfen wird. Nach dem dramatischen Einbruch im ersten Halbjahr dürfte ab Sommer 2020 eine langsame Erholung einsetzen, sodass die Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2021 wieder um 4,9 % wachsen wird. Und frühestens im Jahr 2022 dürfte das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland wieder auf dem Niveau vor der Pandemie liegen, erklären die Wirtschaftsweisen. Die Erholung werde vielleicht doch eine annähernd V-förmige Entwicklung nehmen.

 

weiter lesen: 



 

 

 

 

 

Download
IMU Unternehmerbrief November 2020
IMU_2020-Nov_www.pdf
Adobe Acrobat Dokument 871.2 KB